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Vergaberecht

Europaweite Vergabeverfahren

Fundiert und erfahren

Die öffentliche Hand bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben u. a. privater Dritter. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften sind die von diesen zu erbringenden Leistungen im Wettbewerb zu vergeben. Die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen haben sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht, so dass eine fachlich fundierte Beratung der öffentlichen Auftraggeber zunehmend an Bedeutung gewinnt und entsprechend nachgefragt wird.

Die Begleitung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber stellt einen eigenständigen Geschäftsbereich der GAVIA dar. Know-How und Erfahrung der GAVIA sind die Basis dafür, dass mittlerweile vielzählige, meist europaweite Ausschreibungsverfahren, erfolgreich begleitet wurden und werden.

Beraten und unterstützen

Bei der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen berät und unterstützt die GAVIA ihre Kunden bei der Auswahl eines wirtschaftlichen, leistungsfähigen sowie zuverlässigen Auftragnehmers u. a. in folgenden Punkten ...

  • Organisation und Koordinierung des Vergabeverfahrens,

  • Erarbeitung einer detaillierten sowie eindeutigen Leistungsbeschreibung,

  • Erstellung der Vergabeunterlagen,

  • Begleitung von Aufklärungsverhandlungen und Bietergesprächen,

  • Prüfung und Wertung der Angebote und der Erarbeitung eines Vergabevorschlags.

Unabhängig und rechtssicher

Die GAVIA arbeitet ausschließlich im Interesse ihrer Auftraggeber und hat keinerlei wirtschaftliche Beziehungen zu potenziellen Bietern. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit der Ausschreibungsverfahren arbeitet sie auf Wunsch des Kunden mit deutschlandweit führenden Rechtsanwaltskanzleien im Bereich des Vergabe- sowie des Abfallrechts zusammen.

Bei der Begleitung von öffentlichen Ausschreibungen liegen die Arbeitsschwerpunkte in den Bereichen abfallwirtschaftlicher Entsorgungsdienstleitungen sowie bei der Beschaffung von Abfall- und Fahrzeugtechnik und Beförderungsleistungen.